ästhetische Verblendschalen:
Während früher bei ästhetisch unbefriedigenden Frontzahnverhältnissen nur die Überkronung möglich war, ist es heute möglich, bei ausreichender Restzahnsubstanz eine Teilüberkronung vorzunehmen. Solche Konstruktionen, die ausschließlich aus keramischen Massen hergestellt werden und der Eigensubstanz aufgeklebt werden, werden als Verblendschale oder Veneer bezeichnet. Es lassen sich damit Farbe, Form und Stellung der Zähne verändern oder auch störende Zahnlücken schließen, ohne sie wie für eine Krone zurechtschleifen zu müssen..
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