Lachgas, Sedierung, Narkose .. alles Wege zur entspannten BehandlungWir bemühen uns, auch bei komplexen Behandlungsabläufen diese für unsere Patienten möglichst belastungsfrei zu gestalten. Dennoch kann der Einsatz zusätzlicher Hilfmittel, wie zum Beispile die Verwendung von Lachgas, Sedierungen oder Vollnarkosen zweckmäßig sein. Dies gilt ganz besonders für Angstpatienten.

 

Medizinische Hypnose in der Zahnheilkunde

Unter medizinischer Hypnose versteht man eine altbekannte Kommunikationsform zwischen Patienten und Behandlern, die durch das Herbeiführen von Trancezuständen gekennzeichnet ist. Hypnose hat nichts mit Selbstaufgabe und/oder Manipulation zu tun, wie es gelegentlich in Filmen zu bewundern ist. Behandlungen unter Hypnose ist bei Kindern und Erwachsenen möglich. Ziele sind vor Allem Angstabbau, Verbesserung der Zusammenarbeit, Verringerung oder Vermeidung von Spritzen, Behandlung von psychischen Hintergründen von "Knirschern" und eine allgemeine Entspannung während der Behandlung mit gelockerter Muskulatur und geringerer Empfindlichkeit. Das Verfahren lässt sich bei fast allen Menschen anwenden und kann mit anderen Verfahren der Anästhesie kombiniert werden.

Behandlung unter Lachgas

Alle Maßnahmen können unterstützend durch Gabe von Lachgas durchgeführt werden. Lachgas ist pharmakologisch nebenwirkungsfrei, der Patient bleibt geschäftsfähig und auch im Anschluss an die Behandlung verkerhrstüchtig.

Sedierung

Medikamentengaben sollen zu einer Entspannung mit verminderter Schmerzempfindlichkeit und Wahrnehmung im Behandlungsgeschehen führen. Da die gegeben Medikamente nicht in kurzer Zeit wieder abgebaut werde können, ist eine Begleitperson immer erforderlich.

Behandlung in Sedierung oder Narkose durch einen Anästhesisten 

Alle zahnärztlichen Massnahmen sind, sofern der Patient es vom Gesundheitszustand her erlaubt, in Narkose oder Analgosedierung möglich. Diese Massnahmen erfordern jedoch ein erhöhtes Mass an Organisation, da zur Durchführung der Anästhesist, mit dem wir durch Kooperation verbunden sind, in die Praxis kommen muss. Eine Begleiperson ist immer zwingend erforderlich. 

Bitte sprechen Sie mich oder meine Mitarbeiterinnen an.